Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
BFH 21.01.2015 XI R 13/13, StuB 11/2015 S. 437

Umsatzsteuer | Zur Durchschnittssatzbesteuerung bei einer Pensionspferdehaltung zu Zuchtzwecken

(1) Die Anwendung der Durchschnittssatzbesteuerung nach § 24 UStG auf Dienstleistungen eines Land- und Forstwirts ist nicht schon deshalb ausgeschlossen, weil der Dienstleistungsempfänger kein Land- oder Forstwirt ist (entgegen Abschn. 24.3. Abs. 5 und Abs. 11 Satz 2 UStAE). (2) Ein Landwirt hat keinen Anspruch auf die Anwendung der Durchschnittssatzbesteuerung für im Rahmen einer Pensionspferdehaltung zu Zuchtzwecken erbrachte Dienstleistungen, wenn die Pferde nicht zu land- oder forstwirtschaftlichen Zwecken genutzt werden (Bezug: § 24 UStG; Art. 25, Anhang B Richtlinie 77/388/EWG; Art. 295, Art. 296, Art. 300, Art. 301, Anhang VIII MwStSystRL).

Praxishinweise

Bei der Durchschnittssatzbesteuerung nach § 24 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 UStG geht der Gesetzgeber von mit der Steuer gleich hohen Vorsteuern aus. Daher hat der Landwirt im Ergebnis für diese Umsätze keine Umsatzsteuer zu entrichten. D...