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Umsatzsteuer | Vorsteuerabzug aus Anzahlung für tatsächlich nicht ausgeliefertes Blockheizkraftwerk
Nach § 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 Satz 3 UStG steht dem Besteller bereits vor Ausführung der Lieferung ein Vorsteuerabzug zu, wenn ihm eine Rechnung vorliegt und er die darin abgerechnete Zahlung geleistet hat. Zusätzliche Voraussetzung ist unionsrechtlich nach dem „FIRIN OOD“ NWB OAAAE-59344 (UR 2014 S. 812), dass die spätere Erbringung der Leistung nicht „unsicher“ ist, wobei es auf die objektivierte Leistung des Bestellers ankommt (Bezug: § 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 Satz 3 UStG).
Nach der EuGH-Rechtsprechung entsteht der Vorsteuerabzug grundsätzlich erst dann, wenn der Anspruch auf die abziehbare Vorsteuer entsteht. Deshalb sind zunächst alle maßgeblichen Elemente des Steuertatbestands der künftigen Lieferung oder sonstigen Leistung zum Zeitpunkt der Anzahlung genau zu bestimmen. Im Urteilsfall hatte ...