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BFH 19.03.2015 V R 60/14, StuB 11/2015 S. 436

Umsatzsteuer | Steuerfreie zahnärztliche Heilbehandlungsleistungen

Zahnaufhellungen (Bleaching), die ein Zahnarzt zur Beseitigung behandlungsbedingter Zahnverdunklungen vornimmt, sind steuerfreie Heilbehandlungen (Bezug: § 4 Nr. 14 Satz 1 UStG; Art. 13 Teil A Abs. 1 Buchst. b und c Richtlinie 77/388/EWG; Art. 132 Abs. 1 Buchst. c Richtlinie 2006/112/EG; § 118 Abs. 2, § 135 Abs. 2 FGO).

Praxishinweise

Im Urteilsfall hatten frühere Behandlungen zu Verdunklungen der jeweils behandelten Zähne geführt. Deswegen wurden aus ästhetischen Gründen die streitigen Zahnaufhellungsbehandlungen durchgeführt. Die Umsatzsteuerbefreiung für Heilbehandlungen erfasst auch Leistungen, die erst als Folge von früheren Behandlungen erforderlich werden, und zwar auch dann, wenn die Folgebehandlung rein ästhetischer Natur ist, so der BFH.

– jh –