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StuB 11/2015 S. 432

Keine Abzugsbeschränkung nach § 15a EStG bei Investitionsabzugsbetrag nach § 7g EStG

(1) Ein die Gesamthand betreffender, außerbilanziell zu bildender Investitionsabzugsbetrag nach § 7g EStG wird gem. nrkr. NWB CAAAE-84296 (EFG 2015 S. 636) für Zwecke des § 15a EStG wie Sonderbetriebsvermögen behandelt. (2) Die Ausgleichs- und Abzugsbeschränkungen des § 15a EStG greifen insoweit nicht ein, so dass sich der Investitionsabzugsbetrag stets und unabhängig vom Stand des Kapitalkontos i. S. des § 15a EStG auswirkt (Bezug: § 7g, § 15a EStG).

Praxishinweise

(1) Die A GmbH & Co. KG (Klin.), nicht am Gewinn beteiligte Komplementärin A GmbH, Kommanditisten B und C, hatte für 2009 einen Investitionsabzugsbetrag gem. § 7g Abs. 1 EStG i. H. von 100.000 € beansprucht, der für die Ermittlung des der Besteuerung unterliegenden Gewinns und damit der Gewinnanteile der Kommanditiste...