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LSG Berlin-Brandenburg Urteil v. - L 9 KR 34/12

Gesetze: BVV § 8; SGB IV § 8; SGB V § 249b; SGB VI § 172 Abs. 3

Leitsatz

Leitsatz:

1. Zur zeitgeringfügigen Beschäftigung in einem landwirtschaftlichen Betrieb.

2. Der Rentenversicherungsträger genügt seiner Pflicht zur Amtsermittlung im Rahmen der Betriebsprüfung nicht, wenn er entgegen der Rechtsauffassung des Arbeitsgebers eine Beitragspflicht nach § 249b SGB V annimmt, ohne zu prüfen, ob die betroffenen Beschäftigten "Versicherte" im Sinne dieser Vorschrift sind.

Fundstelle(n):
HAAAE-91515

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