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BGH Urteil v. - II ZR 307/88

Leitsatz

Leitsatz:

»a) Zur Frage, unter welchen Voraussetzungen Kapitalersatz vorliegt, wenn ein Gesellschafter an die GmbH Wirtschaftsgüter vermietet.

b) Ist die Gebrauchsüberlassung kapitalersetzend, so verstößt die GmbH gegen Grundsätze der Kapitalerhaltung, wenn sie an den Gesellschafter den Mietzins aus Mitteln zahlt, die zur Deckung des Stammkapitals erforderlich sind.«

Fundstelle(n):
UAAAE-91366

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