Handbuch zur Kassenführung
1. Aufl. 2015
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VII. Die gesetzliche Vermutung der sachlichen Richtigkeit der Buchführung (§ 158 AO) im Zusammenhang mit der Kassenführung
1. Allgemeines
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Diese Vorschrift der AO beinhaltet die gesetzliche Vermutung, dass die Buchführung sachlich richtig ist, wenn sowohl die handelsrechtlichen als auch die steuerrechtlichen Buchführungs- und Aufzeichnungspflichten sowie die Aufbewahrungspflichten eingehalten worden sind, d. h., dass sie den gesetzlichen Anforderungen der Steuergesetze und über § 140 AO auch anderer Gesetze, insbesondere dem HGB und sonstigen Gesetzen, entsprechen.
1.1 Widerlegung der Richtigkeitsvermutung
Diese gesetzliche Vermutung wird widerlegt, wenn
Aufzeichnungs- und Aufbewahrungspflichten verletzt werden,
die Buchführung tatsächliche sachliche Mängel beinhaltet.
§ 158 AO findet Anwendung auf alle Bücher und Aufzeichnungen – dazu gehören gebundene Bücher, Loseblattsammlungen, aber auch...