Tobias Teutemacher

Handbuch zur Kassenführung

1. Aufl. 2015

ISBN der Online-Version: 978-3-482-77861-2
ISBN der gedruckten Version: 978-3-482-65311-7

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Handbuch zur Kassenführung (1. Auflage)

IV. Buchführungs- und Aufzeichnungspflichten

Ob ein Unternehmer Aufzeichnungs- und Aufbewahrungspflichten zu erfüllen hat, ergibt sich aus den §§ 238 ff. HGB und §§ 140, 141 AO. Wer nicht nach diesen Vorschriften Bücher und Aufzeichnungen führen muss, kann seinen Gewinn durch Einnahmenüberschussrechnung (§ 4 Abs. 3 EStG) ermitteln.

Die Ausgestaltung der Aufzeichnungs- und Aufbewahrungspflichten, also das „wie“ regeln weitere Einzelvorschriften, §§ 145-147 AO, sowie diverse BMF-Schreiben, die teilweise im Zusammenhang mit der Kassenführung bekannt gegeben wurden:

  • Grundsätze ordnungsgemäßer DV-gestützter Buchführungssysteme (GoBS),

  • Grundsätze zum Datenzugriff und zur Prüfbarkeit digitaler Unterlagen (GDPdU),

  • Verzicht auf die Aufbewahrung von Kassenstreifen bei Einsatz elektronischer Registrierkassen (= 1. Kassenrichtlinie, s. auch Kapital XVI.1.),

  • Aufbewahrung digitaler Unterlagen bei Bargeschäften (= 2. Kassenrichtlinie, s. auch Kapitel XVI.2.),

  • Grundsätze zur ordnungsgemäßen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff (GoBD, s. Kapitel XVI.3.).

Die Anwendbarkeitszeiten der vorgenannten BMF-Schreiben ist der folgende...

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