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NWB Nr. 24 vom Seite 1775

Änderungen beim Meldeverfahren in der sozialen Sicherung

Maßnahmen sollen zu erheblichen Erleichterungen für die Beteiligten führen

Gerald Eilts

Die automatisierten Meldungen im Bereich der sozialen Sicherung stellen mit rund 400 Mio. Meldevorgängen im Jahr eine der größten und durch die Vielzahl der darüber abgewickelten Fachverfahren eine besonders komplexe Datenübermittlung zwischen den Arbeitgebern und öffentlichen Stellen dar. Dabei werden besonders sensible Daten auf einer gemeinsamen Datenübertragungsbasis verschlüsselt übertragen. Alle Verfahrensbeteiligten – Arbeitgeber, Softwareunternehmen und Sozialversicherungsträger – schätzen dieses System als ausgereift, kostengünstig und sicher ein. Trotzdem besteht immer wieder die Notwendigkeit, weitere Optimierungsmöglichkeiten zu prüfen und Maßnahmen zur Verbesserung der Verfahrenssicherheit zu suchen. Deshalb ist am das Fünfte Gesetz zur Änderung des Vierten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze (5. SGB IV-ÄndG) vom veröffentlicht worden (BGBl 2015 I S. 583). Die Neuerungen wirken sich in vielfältiger Weise auf die Entgeltabrechnung im Personalbüro aus; herausragend sind sicherlich die erneuten Änderungen im UV-Meldeverfahren. Mindestens hier ist jeder Betrieb, der Mitarbeiter beschäftigt, von den Änderungen betroffen.

Eine...