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Zeitpunkt der Anwendung des Halbeinkünfteverfahrens
Auch beim Verkauf einer Beteiligung i. S. des § 17 EStG kann der Zufluss maßgebend sein
Bisher war streitig, ob § 3 Nr. 40 Satz 1 Buchst. c Satz 1 EStG bei einer Veräußerung gegen wiederkehrende Leistung und Wahl der Zuflussbesteuerung auch anwendbar ist, wenn die Veräußerung vor Einführung des Halbeinkünfteverfahrens stattgefunden hat, zum Zeitpunkt des Zuflusses aber bereits das Halbeinkünfteverfahren galt. Der BFH hat diese Frage nun abweichend von der Verwaltungsauffassung entschieden.
Sachverhalt
Der Steuerpflichtige war wesentlich an einer AG beteiligt. In den Jahren 1999 und 2000 veräußerte er die Aktien gegen Leibrenten. Gegenüber dem Finanzamt machte er von dem Wahlrecht Gebrauch, die Rentenzahlungen als nachträgliche Betriebseinnahmen i. S. des § 15 i. V. mit § 24 Nr. 2 EStG zu behandeln (R 140 Abs. 7 i. V. mit R 139 Abs. 11 EStR). In seiner Einkommensteuererklärung 2004 gab der Steuerpflichtige nachträgliche Einkünfte aus Gewerbebetrieb unter Anwendung des Halbeinkünfteverfahrens an. Dem folgte das Finanzamt bei der Veranlagung jedoch nicht.
Bisheriger Streitstand bezüglich des anwendbaren Rechts
Allein streitig ist die Frage, ob der maßgebliche Veräußerungsgewinn nach dem Recht zu versteuern ist, das im Jahr des Zuflusses gilt, oder nach dem Recht, das im Jahr der Veräußerung gilt. Nach Ansicht der ...