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Steuerrecht | EuGH: Inlandsbezug bei § 6b EStG-Rücklage europarechtswidrig
Der EuGH hält den Inlandsbezug des § 6b EStG für europarechtswidrig: Nach dem EuGH verstößt § 6b EStG gegen die Niederlassungsfreiheit, weil die Reinvestition in Deutschland erfolgen muss, nämlich im Anlagevermögen einer deutschen Betriebsstätte des Unternehmers (§ 6b Abs. 4 Nr. 4 EStG). [i]Reinvestition muss in Deutschland erfolgenNach § 6b EStG ist es nämlich nicht zulässig, dass der Unternehmer den Gewinn aus der Veräußerung von Gebäuden oder Grund und Boden in die Betriebsstätte eines anderen EU-Staates reinvestiert und für diese ein Ersatzwirtschaftsgut erwirbt. Der in die Rücklage eingestellte Gewinn wäre dann zu versteuern.