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EuGH 16.04.2015 C-591/13, BBK 11/2015 S. 488

Steuerrecht | EuGH: Inlandsbezug bei § 6b EStG-Rücklage europarechtswidrig

Der EuGH hält den Inlandsbezug des § 6b EStG für europarechtswidrig: Nach dem EuGH verstößt § 6b EStG gegen die Niederlassungsfreiheit, weil die Reinvestition in Deutschland erfolgen muss, nämlich im Anlagevermögen einer deutschen Betriebsstätte des Unternehmers (§ 6b Abs. 4 Nr. 4 EStG). [i]Reinvestition muss in Deutschland erfolgenNach § 6b EStG ist es nämlich nicht zulässig, dass der Unternehmer den Gewinn aus der Veräußerung von Gebäuden oder Grund und Boden in die Betriebsstätte eines anderen EU-Staates reinvestiert und für diese ein Ersatzwirtschaftsgut erwirbt. Der in die Rücklage eingestellte Gewinn wäre dann zu versteuern.

Hinweis:

Der [i]Gilt Urteil auch für § 6c EStG?Gesetzgeber dürfte gezwungen sein, auf das Urteil des EuGH zu reagieren und § 6b EStG entsprechend zu ändern. Die Europarechtswidrigkeit stellt sich m. E. auch bei § 6c EStG, der eine vergleichbare Rücklage für Einnahmen-Überschussr...