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BBK Nr. 11 vom Seite 485

Zurechnung eines vom Arbeitgeber geleasten Kfz beim Arbeitnehmer

Lukas Hilbert

[i]Ausführlicher Beitrag ab Seite 499Erlangt ein Arbeitnehmer eine Position, in der er über ein Fahrzeug wie ein wirtschaftlicher Eigentümer oder als Leasingnehmer verfügen kann, ist der fragliche Pkw selbst dann lohnsteuerrechtlich nicht als Firmenwagen anzusehen, wenn er gleichwohl im zivilrechtlichen Eigentum des Arbeitgebers steht oder von ihm geleast wurde. Die maßgeblichen Abgrenzungskriterien hat der aufgezeigt.

Den ausführlichen Beitrag finden Sie .

I. Sachverhalt

[i]BFH, Urteil vom 18. 12. 2014 - VI R 75/13 NWB CAAAE-89046 Der als Bürgermeisterin nicht selbständig tätigen Steuerpflichtigen stand ein Dienstwagen für berufliche und private Fahrten zur Verfügung, den die Gemeinde zu Vorzugskonditionen geleast hatte – sog. Behördenleasing. Als Werbungskosten machte die Klägerin u. a. tatsächliche Kosten für berufliche Fahrten geltend, wozu ein Fahrtenbuch vorgelegt wurde. Zum Kostennachweis reichte sie beim Finanzamt Belege über gezahlte Leasingraten, Kfz-Steuern, Versicherungen und Betriebskosten für ein [i]Leasingfahrzeug zu Sonderkonditionen Leasingfahrzeug ein. Weil sie von den Sonderkonditionen profitierte, besteuerte das Finanzamt einen geldwerten Vorteil aus Rabattgewährung von dritter ...