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BBK Nr. 11 vom Seite 518

Warenrückgabe aus einem innergemeinschaftlichen Dreiecksgeschäft

Karl-Hermann Eckert

[i]bbk-leserfrage@nwb.deHaben Sie auch eine fachliche Frage? Bitte richten Sie Ihre Zusendung per E-Mail an bbk-leserfrage@nwb.de. Möchten Sie mit Fachkollegen diskutieren? Melden Sie sich an in der NWB Community unter www.nwb-community.de. Interessiert Sie die Fachmeinung unserer Autoren zu aktuellen Reizthemen? Dann schauen Sie doch mal unter www.nwb-experten-blog.de vorbei!

Frage

Der [i]Innergemeinschaftliche Lieferung Unternehmer U betreibt in Berlin einen Maschinenhandel. U liefert an einen österreichischen Kunden Ö zwei Maschinen zu je 100.000 €. Da U diese Maschinen nicht selbst vorrätig hat, bestellt U die Maschinen bei UK in Großbritannien. UK erhält von U den Auftrag, die Maschinen direkt an Ö nach Österreich zu liefern. UK befördert die Maschinen mit eigenem Lkw nach Österreich und übergibt sie dort an Ö. UK erteilt dem U eine Rechnung über 190.000 € (Kaufpreis pro Maschine 95.000 €). Alle Beteiligten treten mit der in ihrem Sitzstaat erteilten Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (USt-IdNr.) auf. U stellt dem Ö (mit der USt-IdNr.: AT U12345678) eine Rechnung im Sinne des § 14a Abs. 7 UStG.

Ö erteilt [i]Mängelrüge und Rücksendung gegenüber U eine Mängelrüge für eine der Maschinen. U nimmt daher eine Maschine zurück. Diese wird ...