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FG Niedersachsen 20.11.2014 5 K 32/13, NWB 23/2015 S. 1677

Umsatzsteuer | Vermittlung von osteuropäischen Pflegekräften

Das FG Niedersachsen hat sich mit Urteil vom mit der Frage befasst, ob Personen, die über eine Agentur zur Betreuung und Pflege hilfsbedürftiger Menschen an S. 1678diese vermittelt werden, ihre Dienstleistungen selbständig oder nichtselbständig erbringen. Im Streitfall war diese Beurteilung ausschlaggebend für die Einordnung der vereinnahmten Entgelte als durchlaufende Posten. Hierzu führte das Finanzgericht weiter aus: Bei den Entgelten für die Betreuung der Pflegebedürftigen, handelt es sich um durchlaufende Posten i. S. von § 10 Abs. 1 Satz 6 UStG, die nicht zum steuerpflichtigen Entgelt der Klägerin gehören. Die Betreuerinnen übten ihre Tätigkeit als Betreuungskraft bzw. Haushaltshilfe selbständig aus. Im Rahmen einer Gesamtbetrachtung der rechtlichen Verhältnisse und der tatsächlichen Durchführung ist im Streitfa...