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Lohnsteuer | Freibeträge im Ermäßigungsverfahren
Das BMF hat mit Datum vom 21. 5. 2015 das Startschreiben zur erstmaligen Anwendung der zweijährigen Gültigkeit von Freibeträgen im Lohnsteuer-Ermäßigungsverfahren nach § 39a EStG ab dem Kalenderjahr 2016 veröffentlicht. Im Einvernehmen mit den obersten Finanzbehörden der Länder wird als Starttermin für das Verfahren der zweijährigen Gültigkeit von Freibeträgen im Lohnsteuer-Ermäßigungsverfahren der 1. 10. 2015 festgelegt. Ab diesem Zeitpunkt können die Arbeitnehmer den Antrag auf Bildung eines Freibetrags nach § 39a EStG für einen Zeitraum von längstens zwei Kalenderjahren mit Wirkung ab dem 1. 1. 2016 bei ihrem Wohnsitzfinanzamt stellen.