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Erbschaftsteuer/Insolvenzrecht – Erbschaftsteuer keine Masseforderung (FG)
Bei der Erbschaftsteuer handelt es um keine Masseforderung i. S. des § 55 Abs. 1 InsO, sondern um eine Insolvenzforderung i. S. des § 38 InsO. Ein gegenüber dem Insolvenzverwalter erlassener Erbschaftsteuerbescheid ist daher unwirksam, wenn die Erbschaftsteuer erst nach Insolvenzeröffnung entsteht (, Revision zugelassen).
Sachverhalt: Der Kläger ist Insolvenzverwalter über das Vermögen des A. Das Insolvenzverfahren wurde im April 2010 eröffnet. Die Erblasserin B verstarb im Oktober 2010. Sie wurde von A allein beerbt. Dieser nahm die Erbschaft im Mai 2012 an. Das Finanzamt setzte im Juni 2012 Erbschaftsteuer fest. Der Bescheid wurde dem Kläger als Insolvenzverwalter des A bekannt gegeben und der Kläger zur Zahlung aufgefordert. Die hiergegen gerichtet...