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BFH  - II R 19/15 Verfahrensverlauf - Status: erledigt

Gesetze: GrEStG § 19 Abs 2 Nr 1, AO § 175 Abs 1 S 1 Nr 2, GrEStG § 1 Abs 1 Nr 1, GrEStG § 8 Abs 1, GrEStG § 9 Abs 1 Nr 1

Rechtsfrage

Bemessungsgrundlage für Grunderwerbsteuer - einheitliches Vertragswerk - rückwirkendes Ereignis:

Durfte das FA den bestandkräftig festgesetzten Grunderwerbsteuerbescheid für ein unbebautes Grundstück nach § 175 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 AO ändern und als Bemessungsgrundlage das bebaute Grundstück annehmen, weil der Abschluss eines Bauvertrages ein Ereignis darstellt, das steuerliche Wirkung für die Vergangenheit hat?

Änderungsbefugnis; Anzeigepflicht; Bestandskraft; Einheitliches Vertragswerk; Grunderwerbsteuer; Nachträgliches Ereignis; Neue Tatsache

Fundstelle(n):
JAAAE-90846

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