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NWB-BB Nr. 6 vom Seite 178

Das neue „Zentrale Innovationsprogramm Mittelstand“ (ZIM) 2015

Höhere Zuschüsse und mehr Möglichkeiten für Unternehmen

Dr.-Ing. Jörg Rupp, MBA

Entwickelt Ihr Mandant technologisch innovative Produkte und Verfahren? Dann sollten Sie ihn auf das „Zentrale Innovationsprogramm Mittelstand“ (ZIM) hinweisen, denn das Förderprogramm hat sowohl für Unternehmen als auch für Sie als Berater Vorteile. Das Wichtigste ist, dass Sie bei einem ZIM-Projekt Ihrem Mandanten zu erhöhter Liquidität durch nicht rückzahlbare Zuschüsse verhelfen. Ein Teil des Entwicklungsrisikos für das neue Produkt trägt nämlich das Bundeswirtschaftsministerium – seit der im April veröffentlichten neuen Richtlinie sogar teilweise mehr als zuvor. Ein Nebenaspekt für Sie als Berater besteht darin, dass Beratungsleistungen, die auf die Vermarktung der Innovation zielen, mit 50 % bezuschusst werden – und das bei Kosten von maximal 50.000 €. Damit erhöhen Sie die Chance eines Beratungsauftrags.

I. Ziele und Nutzen des Zentralen Innovationsprogramms Mittelstand (ZIM)

1. Ziele und Laufzeit

Mit ZIM soll die Innovationskraft von KMU, einschließlich Handwerk und freier Berufe, gestärkt werden. Durch die Förderung in Form nicht rückzahlbarer Zuschüsse soll erreicht werden, dass Unternehmen verstärk...