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NWB BB 6/2015 S. 165

Energieausweis: Schonfrist beendet

Seit einem Jahr muss in kommerziellen Immobilienanzeigen der Energieverbrauch eines Gebäudes ausgewiesen werden, entweder mit einem Energiebedarfsausweis oder mit einem Energieverbrauchsausweis. Die Praxis zeigt, dass viele Verkäufer dies nicht tun. Verstöße wurden bisher auch nicht geahndet, doch das soll sich jetzt ändern. Seit Anfang Mai 2015 droht Verkäufern, Maklern oder Verwaltern, die gegen die Ausweispflicht verstoßen, ein Bußgeld von bis zu 15.000 €.

Download-Tipp

Weitere Informationen rund um das Thema Energieausweis bzw. Energiepass erhalten Sie auch unter www.energieausweis-energieberater.de.