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Steuerlich keine zwei häuslichen Arbeitszimmer
Hat ein Steuerpflichtiger aus beruflichen Gründen zwei Wohnungen, kann er dennoch steuerlich keine zwei Arbeitszimmer geltend machen.
Der Kläger ist verheiratet und hat einen Wohnsitz in Rheinland-Pfalz und einen in Thüringen. Er betreut freiberuflich Seminare und Fortbildungskurse für Steuerberater und ist in Thüringen nichtselbständig tätig. In seiner Einkommensteuererklärung für 2009 machte der Kläger zwei Arbeitszimmer steuerlich geltend. Als Begründung führte er an, dass er für seine selbständige Tätigkeit beide Arbeitszimmer benötige. Das Finanzamt berücksichtigte statt der erklärten 2.575 € lediglich Kosten in Höhe von 1.250 €.
Das Finanzgericht folgte der Einspruchsentscheidung des Finanzamts und wies die Klage ab. Die Kosten für ein Arbeitszimmer seien nur dann über einem Betrag von...