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NWB direkt Nr. 22 vom Seite 596

Rechnungsberichtigung

Konstantin Weber

[i]Ausführlicher Beitrag s. NWB UAAAE-90436 Die Urteile der deutschen Finanzgerichte sorgen in der jüngsten Zeit für Furore und sind für deutsche Unternehmer, die den Vorsteuerabzug begehren, von Relevanz. Insbesondere die Vorlage des FG Niedersachsen an den EuGH, ob und ggf. unter welchen Bedingungen einer Rechnungsberichtigung Rückwirkung zukommt, ist hier von besonderem Interesse. Die Finanzverwaltung hingegen widersetzt sich dem Trend, dass die Berichtigung von Rechnungen auch rückwirkend für geboten erscheint.

Ausführlicher Beitrag s. .

Materielle Voraussetzungen der Rechnungsberichtigungen

[i]Berichtigung der Rechnung nur durch Austeller/leistenden UnternehmerEs gilt der Grundsatz, dass Rechnungen lediglich vom leistenden Unternehmer berichtigt werden können. Damit dürfen vom Leistungsempfänger mit rechtlicher Wirkung weder Änderungen an der Leistungsbezeichnung, dem Umfang der erbrachten Leistungen, der Angabe des Leistungsempfängers oder den anderen Rechnungsbestandteilen vorgenommen werden. Auch dann, wenn die Änderung im Beisein des leistenden Unternehmers vorgenommen wird, ist eine Änderung durch den Leistungsempfänger nicht möglich (Abschn. 14.11 Abs. 2 Satz 5 UStAE).

Eine zeitnahe Rechnungsprüfung sollte vom Leistungsempfänger im eigenen Interesse vorgenomme...