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Steuern mobil Nr. 6 vom

Track 14 | Kapitalvermögen: Zufluss bei einem beherrschenden Gesellschafter

Im Hinblick auf den Zufluss einer Ausschüttung bei einem beherrschenden Gesellschafter hat der BFH entschieden, dass die Zahlungsfähigkeit einer GmbH auch dann gegeben ist, wenn diese zwar mangels eigener Liquidität die von ihr zu erbringende Ausschüttung nicht leisten kann, sie sich als beherrschende Gesellschafterin einer Tochter-GmbH mit hoher Liquidität indes jederzeit bei dieser bedienen kann, um sich selbst die für ihre Ausschüttung erforderlichen Geldmittel zu verschaffen.

Eine Entscheidung des VIII. Senats des Bundesfinanzhofs zum Zufluss einer Ausschüttung bei einem beherrschenden GmbH-Gesellschafter steht jetzt auf dem Themenplan.

Die für die Einkünfte aus Kapitalvermögen zuständigen Richter des höchsten deutschen Steuergerichts haben zunächst bestätigt: Die Ausschüttungen einer GmbH fließen einem beherrschenden Gesellschafter in der Regel auch dann zum Zeitpunkt der Beschlussfassung über die Gewinnverwendung zu, wenn die Gesellschafterversammlung eine spätere Fälligkeit des Auszahlungsanspruchs beschlossen hat.

Das Zuflussprinzip gilt bei einem beherrschenden GmbH-Gesellschafter nur eingeschränkt. Denn dieser hat es selbst in der Hand, ...