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Track 23 | Vermietung: Einzelbetrachtung bei der Erneuerung einer Einbauküche
Das FG Schleswig-Holstein hat entschieden, dass bei der Erneuerung einer Einbauküche in einer vermieteten Wohnung die einzelnen Bestandteile jeweils getrennt voneinander zu beurteilen sind. Aufwendungen für Spüle und Herd sind sofort abzugsfähig. Austauschbare Elektrogeräte sowie die Einbaumöbel inklusive Arbeitsplatte sind hingegen nur im Wege der AfA zu berücksichtigen, soweit es sich nicht um GWG handelt. Die Revision gegen das Urteil ist beim BFH anhängig.
Das nächste anhängige Verfahren ist für viele Vermieter wichtig. Zuständig ist der IX. Senat des Bundesfinanzhofs, dem der BFH-Präsident Prof. Dr. Rudolf Mellinghoff vorsitzt.
Die Vermietung einer möblierten Wohnung ist sicherlich eine Ausnahme. Nicht selten kommt es aber vor, dass eine Einbauküche mit vermietet wird. Wie sieht es nun aus, wenn nach Jahren die Einbauküche komplett erneuert wird – einschließlich der Elektrogeräte? Sind die Aufwendungen dann als Erhaltungsaufwand insgesamt sofort als Werbungskosten abzugsfähig? Oder ist eine Verteilung der Gesamtkosten auf zehn Jahre vorzunehmen?
Das Schleswig-Holsteinische FG hat sich für einen Mittelweg entschieden. Die Einbauküche ist ...