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LSG Nordrhein-Westfalen Urteil v. - L 8 R 573/12

Die Beteiligten streiten im Rahmen eines Statusfeststellungsverfahrens (§ 7a Abs. 1 Satz 1 Sozialgesetzbuch Viertes Buch [SGB IV]) über die Versicherungspflicht des Klägers in der gesetzlichen Kranken- und Rentenversicherung, der sozialen Pflegeversicherung sowie nach dem Recht der Arbeitsförderung in dem Zeitraum vom 8.6.2009 bis zum 16.6.2009 wegen dessen Tätigkeit als Krankenpfleger auf der "Interdisziplinären Intensivstation" der Beigeladenen zu 1).

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
DStR 2014 S. 13 Nr. 50
NWB-Eilnachricht Nr. 52/2014 S. 3944
XAAAE-90568

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