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NWB Nr. 22 vom Seite 1625

Bilanzielle Behandlung der Vorsteuerkorrektur nach § 15a UStG

Unterschiede in Handels- und Steuerbilanz

Joachim Mairock und Robert Schäble

Ein in der Literatur wenig diskutiertes Thema ist die Auswirkung einer Vorsteuerkorrektur auf die Handels- und Steuerbilanz. Während das Einkommensteuergesetz hier verbindliche Vorgaben macht, gibt es für die Handelsbilanz keine spezifische Norm. Auch wenn eine Vielzahl der Fälle hinsichtlich der Betragshöhe für die Bilanz keinen wesentlichen Umfang einnimmt, gibt es dennoch immer wieder – gerade im Immobilienbereich – Vorsteuerkorrekturen in beträchtlicher Höhe. Eine einfache Übernahme der steuerlichen Vorschriften in die Handelsbilanz erscheint in diesen Fällen fraglich.

Eine Kurzfassung dieses Beitrags finden Sie in .

I. Grundsätze der Vorsteuerkorrektur nach § 15a UStG

[i]Korrektur des Vorsteuerabzugs bei Änderung der Verwendungsabsicht eines WirtschaftsgutsGrundsätzlich kann von einem Unternehmer die Vorsteuer unter den Voraussetzungen des § 15 Abs. 1 UStG für bezogene Lieferungen und sonstige Leistungen abgezogen werden. Dies gilt nicht bei bestimmten Aufwendungen, für welche ein Abzugsverbot besteht (§ 15 Abs. 1a UStG). Weiterhin ist der Vorsteuerabzug ausgeschlossen, soweit der damit zusammenhängende Ausgangsumsatz den Vorsteuerabzug nach § 15 Abs. 2 und 3 UStG ausschließt. Hierzu zählen bestimmte steuerfreie Umsätze b...