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SteuerStud Nr. 6 vom Seite 341

Wirtschafts- und steuerrechtliche Besonderheiten bei Minderjährigen

Handlungsfähigkeiten vs. Haftungsfallen

Stefanie Brost

Wenn Minderjährige eigene Entwicklungen sowie Ideen auf den Markt bringen und damit bereits selbstständig oder gewerblich tätig werden, stellen sich steuerlichen Beratern und Finanzbehörden viele Fragen, wie bspw. im Hinblick auf die Steuererklärungspflicht, die Vertretung, die Bekanntgabe von Verwaltungsakten und zu den Mitwirkungspflichten. Der nachfolgende Beitrag widmet sich daher der Beantwortung dieser und vieler weiterer Fragen. Grundlegend ist dabei die Unterscheidung der Minderjährigen in „Geschäftsunfähige“ und „beschränkt Geschäftsfähige“. Denn hieraus resultieren Folgen für die steuerliche Handlungsfähigkeit sowie im verfahrensrechtlichen Kontext. Zahlreiche Beispiele und Prüfschemata erleichtern das Verständnis sowie die korrekte Umsetzung sowohl in der Prüfung als auch in der Praxis.

Brost, Geschäftsfähigkeit (§§ 104 ff. BGB) vs. steuerliche Handlungsfähigkeit (§ 79 Abs. 1 Nr. 1 und 2, § 34 Abs. 1 AO), NWB RAAAE-90424, in dieser Ausgabe

I. Geschäftsfähigkeit

Geschäftsfähigkeit bezeichnet die Fähigkeit, durch eigenes Handeln rechtsgeschäftliche Folgen herbeizuführen. Das BGB trifft dazu keine Regelung, sondern geht vielmehr davon...