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ZFA Nr. 4 vom Seite 22

Anforderungen an die Hygiene bei der Aufbereitung von Medizinprodukten

Ute Wurmstich, Mitglied im Vorstand der DGSV-eV; Wedemark

Die Aufbereitung von Medizinprodukten ist durch verschiedene gesetzliche Vorgaben geregelt. Das Medizinproduktegesetz (MPG) beschreibt die Vorgaben. Die Medizinprodukte-Betreiberverordnung (MPBetreibV) konkretisiert das „Errichten, Betreiben und Anwenden von Medizinprodukten“. In § 4 Aufbereitung von Medizinprodukten steht: „Eine ordnungsgemäße Aufbereitung wird vermutet […], wenn die gemeinsame Empfehlung der Kommission für Krankenhaushygiene und Infektionsprävention am Robert Koch-Institut und des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukten […] beachtet wird.“

In diesem Artikel wird die Empfehlung der Kommission für Krankenhaushygiene und Infektionsprävention (KRINKO) beim Robert Koch-Institut und des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) von 2012 zugrunde gelegt. Sie können die Empfehlung von der Homepage des Robert Koch-Instituts herunterladen (http://www.rki.de).

„Die Empfehlungen gelten grundsätzlich unabhängig vom Ort der Durchführung der Aufbereitung sowohl im ambulanten und stationären Sektor“ (KRINKO/BfArM-Empfehlung).

Bei der korrekten Aufbereitung von Medizinprodukten sind die Begriffe Medizinprodukt, rechtliche Vorgaben, Reinigung und Desin...

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