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RENO Nr. 4 vom Seite 2

Grundlagen des Mietrechts

Rechtsanwalts- und Notarfachangestellte Melina Merendino; Berlin

Das Mietrecht tangiert fast die ganze Bevölkerung und nicht nur aufgrund des beruflichen Hintergrunds ist es wichtig, informiert zu sein. So ist auch kürzlich eine junge Abiturientin mit diesem Thema an die Öffentlichkeit herangetreten. Dieser Beitrag soll einen Einblick in das Mietrecht mit seinen gesetzlichen und rechtlichen Grundlagen geben.

Allgemeines

Das Mietrecht regelt die Gestaltung der Vertragsbeziehung zwischen Mieter und Vermieter, so dass ein Mietvertrag dann vorliegt, wenn sich jemand verpflichtet, einem anderen den Gebrauch einer Sache gegen Entrichtung eines Entgeltes zu gewähren. Dieses Entgelt wird als Miete bezeichnet und ist in der Regel monatlich zu entrichten (§ 535 Abs. 2 BGB). Der Mietvertrag ist ein gegenseitiger schuldrechtlicher Vertrag, so dass dadurch zwischen den Vertragsparteien, Vermieter und Mieter, ein Dauerschuldverhältnis begründet wird.

Gesetzliche Grundlagen

Das Mietrecht ist im 2. Buch des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) geregelt. Das sogenannte Leitbild des Mietvertrages findet sich in § 535 BGB. Die allgemeinen Vorschriften, die für alle Mietverhältnisse gelten, sind in den §§ 535 bis 548 BGB enthalten. Neben den allgemeinen Regelungen gibt es für Wohnraummietve...

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