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RENO Nr. 3 vom Seite 14

Vereinfachung der Zwangsvollstreckung innerhalb der EU

Geprüfte Rechtsfachwirtin Jana Gelbe-Haußen; Rostock

Zum traten Regelungen in Kraft, die die Durchführung von Zwangsvollstreckungsmaßnahmen innerhalb der Europäischen Union (EU) vereinfachen sollen. Die am von der EU beschlossene Verordnung Nr. 1215/2012 – auch „Brüssel Ia“ genannt – über die gerichtliche Zuständigkeit und die Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen in Zivil- und Handelssachen ersetzt seit dem die bisherige Verordnung (Nr. 44/2001 des Rates der Europäischen Gemeinschaft) – „Brüssel I“.

Geltungsbereich der Verordnung „Brüssel-Ia“

Die Verordnung der Europäischen Union bedurfte eines ergänzenden Gesetzes für die Durchführung in und nach Deutschland. Entsprechend wurde das „Gesetz zur Durchführung der Verordnung (EU) Nr. 1215/2012 sowie zur Änderung sonstiger Vorschriften“ verabschiedet.

Die Durchführungsbestimmungen führten zu Änderungen in der ZPO. Insbesondere wurde in Buch 8 (Zwangsvollstreckung) ein Abschnitt 7 (Anerkennung und Vollstreckung nach der Verordnung (EU) Nr. 1215/2012) hinzugefügt mit den ergänzenden Vorschriften §§ 1110 bis 1117 ZPO.

Darüber hinaus erfolgten zum Teil redaktionelle Anpassungen bzw. Veränderungen in diversen anderen Gesetzen,...

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