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Niedersächsisches Finanzgericht  Beschluss v. - 1 K 204/13 EFG 2015 S. 1010 Nr. 12

Gesetze: FGO § 137, FGO § 138

Kostenentscheidung - Gesonderte Feststellung des Grundstückswerts zum für ein Mietwohngrundstück - ; Kostentragungspflicht nach Erledigung in der Hauptsache

Leitsatz

  1. Eine Ausprägung des Gleichheitssatzes im Prozessrecht ist die „Waffengleichheit”. Diese gebietet es, das Risiko am Prozessausgang gleichmäßig zu verteilen.

  2. Hat das FA dem Begehren des Stpfl. voll entsprochen und haben die Beteiligten den Rechtsstreit in der Hauptsache für erledigt erklärt, sind dem FA trotz eigentlich verspäteter Vorlage eines Wertgutachtens seitens des Stpfl. aus Gründen der prozessualen Waffengleichheit die Kosten des Verfahrens aufzuerlegen.

Fundstelle(n):
EFG 2015 S. 1010 Nr. 12
JAAAE-90324

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