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StuB 10/2015 S. 392

Betreiber eines „Dualen Systems” dürfen Rückstellungen bilden

Die Betreiber eines „Dualen Systems“ können für noch zu erbringende Verwertungs- und Versorgungsverpflichtungen steuermindernde Rückstellungen bilden. Dies entschied der 13. Senat des FG Köln ( NWB TAAAE-89438).

Hintergrund: Aufgabe der dualen Systeme ist es, die Sammlung, Sortierung und Verwertung von gebrauchten Verkaufsverpackungen zu organisieren. Finanziert wird das System über ein Entgelt, das die Hersteller und Vertreiber von verpackten Produkten für ihre Beteiligung an einem dualen System bezahlen. Aktuell sind insgesamt neun Betreiber eines dualen Systems (Systembetreiber) am Markt.

Sachverhalt: Geklagt hatte eine Recycling-GmbH, die in ihrem Jahresabschluss zum eine steuerliche Rückstellung für noch zu entsorgende Verpackungen bildete. Sie begründete...