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FG Nürnberg 27.11.2014 6 K 866/12, IWB 10/2015 S. 346

FG Nürnberg | Rückwirkende Einbeziehung der Übertragung einer ausländischen Betriebsstätte in die Hinzurechnungsbesteuerung gem. § 2a Abs. 4 EStG a. F.

(1) Die rückwirkende Einbeziehung der Übertragung einer ausländischen Betriebsstätte in die Hinzurechnungsbesteuerung gem. § 2a Abs. 4 i. V. mit § 52 Abs. 3 Satz 5 EStG i. d. F. des StBereinG 1999 ist verfassungsrechtlich bedenklich, im Hinblick auf den weiten Spielraum des Gesetzgebers bei der Gestaltung einer Übergangsvorschrift aber noch hinzunehmen. (2) Die Hinzurechnung nach § 2a Abs. 3 EStG abgezogener Verluste verstößt weder gegen die Niederlassungsfreiheit (Art. 49 AEUV i. V. mit Art. 54 AEUV i. d. F. des Vertrags von Lissabon) noch gegen die Kapitalverkehrsfreiheit gem. Art. 63 AEUV. S. 347(3) Der Abzug finaler Verluste scheitert nicht an der ab dem VZ 1999 bestehenden Nachversteuerungspflicht gem. § 2a Abs. 4 Nr. 2 EStG n. F., da es sich nicht um die Hinzurechnung nach § 2a Abs. 3 EStG abgezogener Verluste, sondern um einen eigenständigen euro...