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BGH 12.03.2015 VII ZR 336/13, NWB 21/2015 S. 1529

Handelsvertreterrecht | Provision des Handelsvertreters

Eine vertragliche Regelung in einem Handelsvertretervertrag über eine sog. Sprunghaftung, wonach dem Handelsvertreter ein Provisionsanspruch für von ihm vermittelte Zeitschriftenabonnementverträge nur dann zustehen soll, wenn der Kunde das Abonnement während der festgelegten Sprunghaftungsfrist voll bezahlt hat, ist wegen Verstoßes gegen § 87a Abs. 1 Satz 3 HGB i. V. mit § 139 BGB nichtig. Im Streitfall war die (insolvente) Schuldnerin mit Vermittlungsleistungen für die Beklagte im Zusammenhang mit dem Abschluss von Zeitschriftenbelieferungsverträgen [i]infoCenter „Handelsvertreter“ NWB WAAAA-88438 betraut. Aufgrund des zwischen den Parteien geschlossenen Dienstleistungsvertrags war die Schuldnerin verpflichtet, sich aufgrund der ihr erteilten Einzelaufträge ständig um die Vermittlung von Zeitschriftenabonnementverträgen für die Beklagte zu bemühen. Sie ...