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Gesellschaftsrecht | Zuständigkeit deutscher Gerichte für Zahlungsklagen des Insolvenzverwalters
Für Klagen des Insolvenzverwalters einer Gesellschaft (hier: im Inland ansässige GmbH) gegen deren im Ausland ansässigen Geschäftsführer auf Ersatz von Zahlung der Gesellschaft nach Eintritt der Insolvenzreife (Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung) sind die Gerichte des Mitgliedstaats zuständig, in dessen Gebiet ein Insolvenzverfahren über das Vermögen der Gesellschaft eröffnet worden ist (Art. 3 VO EG Nr. 1346/2000 des Rates vom [EuInsVO]). Dies gilt auch, wenn der Geschäftsführer seinen Wohnsitz nichtS. 1529 [i]infoCenter „Die Haftung des GmbH-Geschäftsführers“ NWB AAAAD-82350 in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union (hier: Schweiz) hat (vgl. dazu bereits , ZIP 2014 S. 181).
Entscheidend für die Begründung der (internationalen) Zuständigkeit des deutschen Gerichts war d...