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Körperschaftsteuer | Verdeckte Gewinnausschüttung bei der verbilligten Überlassung von Wohnraum
Nach dem spricht die Tatsache, dass der Mieter lediglich zu 5 % an der vermietenden Kapitalgesellschaft beteiligt ist, grds. nicht gegen eine verdeckte Gewinnausschüttung wegen der verbilligten Überlassung von Wohnraum. Im Rahmen von Vermietungsverhältnissen zwischen einer KapitalgesellschaftS. 1525 [i]Grundlagen „Verdeckte Gewinnausschüttung“ NWB WAAAE-85847 und ihren Gesellschaftern ist dann von einer verdeckten Gewinnausschüttung auszugehen, wenn die Gesellschaft als Vermieterin ein unangemessen niedriges Entgelt verlangt. Zwar sei grds. darauf abzustellen, ob die GmbH die Wohnung dem Gesellschafter zu einem kostendeckenden Preis überlässt. Ist jedoch die Kostenmiete in dem betreffenden Ort und in dem betreffenden Zeitraum auch von einem ordentlichen und gewissenhaften Geschäftsführer ...