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BFH 18.12.2014 IV R 40/10, NWB 21/2015 S. 1523

Einkommensteuer | Zwangsbetriebsaufgabe durch Einräumung eines Erbbaurechts an einem Grundstück

Führen die Vereinbarungen in einem Erbbaurechtsvertrag zu einer grundlegenden Umgestaltung der wesentlichen Betriebsgrundlagen eines vorübergehend eingestellten Gewerbebetriebs, so dass dieser in der bisherigen Form nicht mehr aufgenommen und fortgeführt werden kann, kommt es nach dem mit Abschluss des Vertrags zu einer Zwangsbetriebsaufgabe. Waren die Vereinbarungen – trotz Einräumung eines Rücktrittsrechts – ersichtlich nicht von vornherein auf ein Scheitern ausgelegt, ist für die Annahme einer Zwangsbetriebsaufgabe das Vertragskonzept und nicht dessen spätere Durchführung zugrunde zu legen.