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NWB direkt Nr. 21 vom Seite 574

Kürzung der Verpflegungsmehraufwendungen bei Geschäftsessen

Daniel Hermes

[i]Ausführlicher Beitrag s. NWB VAAAE-89955 Mit der umfassenden Reisekostenreform wurde u. a. eine Bewertungsvorschrift für arbeitgeberseitige Mahlzeitengestellungen im Rahmen von Auswärtstätigkeiten geschaffen. Sofern dem Arbeitnehmer ein Anspruch auf Verpflegungsmehraufwendungen zusteht, sind etwaige Mahlzeitengestellungen insoweit steuerfrei. Geldwerte Vorteile sind mithin nicht zu erfassen. Korrespondierend hierzu sind die Verpflegungsmehraufwendungen zu kürzen. Die reine Formulierung der Kürzungsvorschrift führt jedoch dazu, dass eine Minderung von Verpflegungsmehraufwendungen unabhängig von der Steuerbarkeit etwaiger Sachbezüge in Form von Mahlzeitengestellungen stattzufinden hat. Es drohen nicht unerhebliche Auswirkung für die Praxis der Unternehmen, die es zu identifizieren und handzuhaben gilt. Darüber hinaus wurde die Intention des Gesetzgebers durch die formale Ausgestaltung des Gesetzes potenziell überschritten.

Ausführlicher Beitrag s..

Mahlzeitengestellung und Geschäftsessen als Arbeitslohn

[i]Nicht jede Mahlzeit ist steuerbarWenn ein Arbeitgeber seinem Arbeitnehmer eine Mahlzeit, deren Wert 60 € nicht übersteigt, im Rahmen einer Auswärtstätigkeit direkt oder mittelbar zuwendet, stellt der Sachbezu...