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Abzug von Nachlassverbindlichkeiten
Ganz oder teilweise möglich?
In § 10 Abs. 5 ErbStG genannte Schulden/Verbindlichkeiten sind als Nachlassverbindlichkeiten grds. abzugsfähig, soweit § 10 Abs. 6-9 ErbStG einem Abzug nicht entgegenstehen. Der nachfolgende Beitrag befasst sich mit § 10 Abs. 6 ErbStG, wonach die Verbindlichkeiten, die mit steuerfreien Vermögensgegenständen in wirtschaftlichem Zusammenhang stehen, insoweit nicht abzugsfähig sind. Die Regelung scheint klar. Erläuterungen bieten die Erbschaftsteuerrichtlinien, s. R E 10.10 ErbStR. Derzeit beim Bundesfinanzhof anhängige Verfahren zeigen jedoch erheblichen Klärungsbedarf auf. Der nachfolgende Beitrag stellt die Regelungen sowie die bisherige Rechtsprechung dar, Zweifelsfragen werden auf der Grundlage aktueller Finanzgerichtsurteile analysiert und Lösungen anhand von Schaubildern verdeutlicht.
Derzeit steht in drei Revisionsverfahren in Frage, ob Nachlassverbindlichkeiten aufgrund einer Pflichtteilslast bzw. aufgrund eines Untervermächtnisses in wirtschaftlichem Zusammenhang mit den erworbenen Vermögensgegenständen stehen und damit gem. § 10 Abs. 6 ErbStG z. T. nur begrenzt abzugsfähig sind, wenn steuerfreies Vermögen zum Erwerb gehört.
Es wird dabei ein Vergleich mit einem Vermächtnis hergestellt, welches zum vol...