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GK Nr. 4 vom Seite 29

Kompaktwissen Verjährung

Rechtsanwalt Dipl.-Finanzwirt Reinhard Schweizer; Leverkusen

Rechtliche Fragestellungen sind bei Azubis nicht sonderlich beliebt, dennoch kommen Sie in der Prüfung immer wieder vor. Ein Klassiker ist z. B. die Verjährung. Im folgenden Beitrag finden Sie eine kompakte Übersicht mit den wichtigsten Informationen sowie einige Aufgaben mit Lösungen zum Üben.

Zusammenfassende Übersicht


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Begriff
Ablauf einer gesetzlich festgelegten Frist, innerhalb welcher ein Anspruch gerichtlich durchgesetzt werden kann.
Wirkungen der Verjährung
Mit dem Eintritt der Verjährung erlischt der Anspruch nicht (anders als im Steuerrecht, vgl. § 47 AO i. V. mit § 232 AO), sondern bleibt weiterhin bestehen. Allerdings ist der Schuldner nach Eintritt der Verjährung gem. § 214 Abs. 1 BGB berechtigt, die Leistung zu verweigern (Leistungsverweigerungsrecht). Hat der Schuldner eine verjährte Forderung erfüllt, so kann er das Geleistete nicht zurückfordern (§ 214 Abs. 2 BGB), weil der Anspruch dem Grunde nach bestehen bleibt.
Regelmäßige Verjährungsfrist
3 Jahre
(§ 195 BGB)
Beginn: mit dem Schluss des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist und der Gläubiger Kenntnis hat (§ 199 Abs. 1 BGB).
Betrifft die meisten Ansprüche!
Sonderregelungen bestehen für Mängelrügen ...

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