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Kompaktwissen Verjährung
Rechtliche Fragestellungen sind bei Azubis nicht sonderlich beliebt, dennoch kommen Sie in der Prüfung immer wieder vor. Ein Klassiker ist z. B. die Verjährung. Im folgenden Beitrag finden Sie eine kompakte Übersicht mit den wichtigsten Informationen sowie einige Aufgaben mit Lösungen zum Üben.
Zusammenfassende Übersicht
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Begriff | Ablauf einer gesetzlich
festgelegten Frist, innerhalb welcher ein Anspruch gerichtlich durchgesetzt
werden kann. | |
Wirkungen der Verjährung | Mit dem Eintritt der
Verjährung erlischt der Anspruch nicht (anders als im Steuerrecht, vgl.
§ 47 AO i. V.
mit
§ 232 AO),
sondern bleibt weiterhin bestehen. Allerdings ist der Schuldner nach Eintritt
der Verjährung gem.
§ 214
Abs. 1 BGB berechtigt, die Leistung zu verweigern
(Leistungsverweigerungsrecht). Hat der Schuldner eine verjährte Forderung
erfüllt, so kann er das Geleistete nicht zurückfordern (§ 214 Abs. 2 BGB), weil der
Anspruch dem Grunde nach bestehen bleibt. | |
Regelmäßige Verjährungsfrist | 3
Jahre (§ 195 BGB) |
Beginn: mit dem Schluss des Jahres, in dem
der Anspruch entstanden ist und der Gläubiger Kenntnis hat (§ 199
Abs. 1 BGB). Betrifft die meisten Ansprüche! Sonderregelungen bestehen für Mängelrügen ... |