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GK Nr. 4 vom Seite 8

Wer darf was im Unternehmen? – Die Bedeutung der Prokura

Dipl.-Hdl. Jörg Bensch; Hilden

Haben Sie in Ihrem Ausbildungsunternehmen schon einmal mit einem Prokuristen zu tun gehabt? Hat einer der Mitarbeiter schon einmal unter einen Vertrag das Kürzel „ppa“ gesetzt? Prokuristen genießen im Unternehmen eine ganz besondere Stellung. Welche Rechte sie besitzen und welche Bedeutung die Prokura hat, erfahren Sie in folgendem Beitrag.

Ein praktischer Fall

Jürgen Rehmsen hat sich bei der Merkur GmbH um eine Ausbildungsstelle als Großhandelskaufmann beworben. Nachdem er den Einstellungstest bestanden hat, wurde er zu einem Bewerbungsgespräch eingeladen und auch hier konnte er die Anwesenden von seiner Qualifikation überzeugen. In diesem Gespräch lernte er drei Mitarbeiter der Merkur GmbH kennen:

  • Julia Freund, Geschäftsführerin der Merkur GmbH

  • Florian Marquardt, Leiter der Personalabteilung

  • Klara Holst, Betriebsratsvorsitzende des Unternehmens.

Wenige Tage nach dem Bewerbungsgespräch bekommt Jürgen Rehmsen den Ausbildungsvertrag zur Unterschrift per Post zugesendet. Hier erkennt er, dass als „Ausbildender“ Herr Marquardt mit „ppa. Florian Marquardt“ unterschrieben hat. Jürgen wundert sich: Wieso unterschreibt Herr Marquardt den Ausbildu...

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