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Steuerrecht | BMF: Steuererklärung per Telefax zulässig
Das BMF erhebt keine Einwendungen mehr gegen die Übermittlung von Steuererklärungen per Telefax und hebt sein anders lautendes auf.
Bislang akzeptierte das BMF nur die Übermittlung monatlicher oder vierteljährlicher [i]BFH akzeptiert Übermittlung per Telefax USt- oder LSt-Anmeldungen per Telefax. Das BMF reagiert jetzt aber auf die aktuelle Rechtsprechung des BFH, der eine Übermittlung einer Steuererklärung per Telefax anerkennt .
Zu [i]Telefax unzulässig bei elektronischer Übermittlungspflicht beachten ist jedoch, dass die meisten Steuererklärungen seit dem VZ 2011 elektronisch übermittelt werden müssen, insbesondere ESt-Erklärungen, die Gewinneinkünfte betreffen, sowie USt- und GewSt-Erklärungen. Insoweit ist und bleibt die Übermittlung per Telefax unzulässig. Das neue BMF-Schreiben hat daher praktisch ...