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BMF 16.04.2015 IV A 3 - S 0321/07/10003, BBK 10/2015 S. 442

Steuerrecht | BMF: Steuererklärung per Telefax zulässig

Das BMF erhebt keine Einwendungen mehr gegen die Übermittlung von Steuererklärungen per Telefax und hebt sein anders lautendes auf.

Hinweis:

Bislang akzeptierte das BMF nur die Übermittlung monatlicher oder vierteljährlicher [i]BFH akzeptiert Übermittlung per Telefax USt- oder LSt-Anmeldungen per Telefax. Das BMF reagiert jetzt aber auf die aktuelle Rechtsprechung des BFH, der eine Übermittlung einer Steuererklärung per Telefax anerkennt .

Zu [i]Telefax unzulässig bei elektronischer Übermittlungspflicht beachten ist jedoch, dass die meisten Steuererklärungen seit dem VZ 2011 elektronisch übermittelt werden müssen, insbesondere ESt-Erklärungen, die Gewinneinkünfte betreffen, sowie USt- und GewSt-Erklärungen. Insoweit ist und bleibt die Übermittlung per Telefax unzulässig. Das neue BMF-Schreiben hat daher praktisch ...