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BFH 18.12.2014 IV R 50/11, NWB 20/2015 S. 1443

Gewerbesteuer | Keine erweiterte Kürzung bei grundstücksverwaltenden Personengesellschaften

Nach dem dient Grundbesitz einer gewerblich geprägten Personengesellschaft i. S. des § 9 Nr. 1 Satz 5 GewStG auch dann dem Gewerbebetrieb des an der Gesellschaft beteiligten Lebensversicherungsunternehmens, wenn es die Anteile an der Personengesellschaft in einen Vermögensstock eingestellt hat, der die Bedeckung der noch nicht garantierten Rückstellungen für Beitragsrückerstattungen sicherstellen soll.