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Umsatzsteuer | Zur Übermittlung von Umsatzsteuer- Voranmeldungen
Das zur Übermittlung von Umsatzsteuer-Voranmeldungen bei Aufnahme der selbständigen gewerblichen oder beruflichen Tätigkeit einer Vorratsgesellschaft und bei Übernahme eines Firmenmantels Stellung genommen.
Nach § 18 Abs. 2 Satz 5 UStG sind sog. Vorratsgesellschaften ab dem Zeitpunkt des Beginns ihrer selbständigen gewerblichen oder beruflichen Tätigkeit und Unternehmer, die einen sog. Firmenmantel übernehmen, verpflichtet, im laufenden und folgenden Kalenderjahr ihre Umsatzsteuer-Voranmeldungen monatlich abzugeben. Die Regelung ist nach dem ebenfalls mit Wirkung vom geschaffenen neuen Abs. 21 in § 27 UStG erstmals auf Veranlagungszeiträume anzuwenden, die nach dem enden. Somit muss eine Vorratsgesellschaft für Voranmeldezeiträume ab Janua...