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NWB Nr. 20 vom Seite 1512

Verkürzter Zahlungsweg

So etwas nennt sich wohl verkürzter Zahlungsweg ... – Die entscheidenden Stellen mussten wir aus Datenschutzgründen leider unkenntlich machen; Sie müssen uns also einfach glauben, wenn wir Ihnen sagen, dass die angegebene Kontonummer, die Kontonummer des zuständigen Finanzamts selbst ist. Seitens des Steuerpflichtigen gab es – selbstverständlich – keinen Einspruch, die noch zu leistende Zahlung direkt beim Finanzamt abzubuchen. Ein netter Zug des Finanzamts, finden wir.

Dies ist die Kopie eines Schriftstücks, das uns ein Leser zur Veröffentlichung geschickt hat. Haben auch Sie Stilblüten oder Anekdoten aus Ihrem Berufsleben, die sich in anonymisierter Form für eine Veröffentlichung eignen? Dann schreiben Sie uns. Jede veröffentlichte Zuschrift honorieren wir mit einer Flasche Single Malt Whisky, wahlweise mit einer Flasche Champagner.