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Zollkodexanpassungsgesetz: Anrechnung von ausländischen Steuern
Durch das Gesetz zur Anpassung der Abgabenordnung an den Zollkodex der Union und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften (BGBl 2014 I S. 2417) wurde u. a. das System zur Anrechnung von ausländischen Steuern auf die deutsche Einkommensteuer geändert. Mit der Änderung wurde auf Rechtsprechung des EuGH und des BFH reagiert, die einen Verstoß gegen die Kapitalverkehrsfreiheit in den bisher geltenden Regelungen sahen. Der folgende Beitrag stellt die gesetzlichen Neuregelungen zur Anrechnung von ausländischen Steuern vor und geht dabei auch auf die Hintergründe der Neuregelung ein.
Grundlegendes und bisherige Rechtslage
Die Anrechnung von ausländischen Steuern auf die deutsche Einkommensteuer dient der Vermeidung einer Doppelbesteuerung. Das betrifft unbeschränkt Steuerpflichtige, die mit ausländischen Einkünften in dem Staat, aus dem die Einkünfte stammen, zu einer der deutschen Einkommensteuer entsprechenden Steuer herangezogen werden. Angerechnet wird dabei die festgesetzte und gezahlte und um einen entstandenen Ermäßigungsanspruch gekürzte ausländische Steuer auf die deutsche Einkommensteuer (§ 34c Abs. 1 Satz 1 EStG).
Für die Einkünfte aus Kapitalvermögen, die der Abgeltungsteuer unterliegen, s...