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StuB Nr. 9 vom Seite 321

Subjektive und objektive Bilanzierungsfehler

WP/StB Prof. Dr. Wolf-Dieter Hoffmann, Freiburg

I. Rechtsentwicklung

Wann sind Bilanzen falsch? Man konnte dazu lesen: „Ein Jahresabschluss ist fehlerhaft, wenn er gegen die gesetzlichen Vorschriften verstößt.“ Richtig an dieser Sentenz ist die Einbettung der Bilanzierung in ein oder mehrere gesetzliche Regelwerke. Ansonsten entspricht der Inhalt etwa der Aussage: „Eine Rechtsauslegung ist fehlerhaft, wenn sie gegen die gesetzlichen Vorschriften verstößt.“

Näher äußert sich das IDW in Gestalt seines Hauptfachausschusses zu der Frage nach der Fehlerhaftigkeit einer Bilanz: „Ein Jahresabschluss ist nur dann fehlerhaft, wenn der Kaufmann den Gesetzesverstoß spätestens im Zeitpunkt der Feststellung bei pflichtgemäßer und gewissenhafter Prüfung hätte erkennen können.“ Aufgegriffen wird in dieser Sentenz erneut die Gesetzesgrundlage, allerdings weiterführend ergänzt durch den Hinweis auf die beschränkte Erkenntnismöglichkeit des Bilanzierers. Man kann dazu vielleicht eine spezifische Ausprägung der allgemein gültigen Rechtsregel erkennen: Ultra posse nemo obligatur. Oder anders: Nur was das Rechts subjekt – bei der Bilanzierung der Kaufmann –...