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Einkommen-/Lohnsteuer | Zum Zeitpunkt des Versorgungsbeginns
Im Einvernehmen mit den obersten Finanzbehörden der Länder nimmt das BMF zum Zeitpunkt des Versorgungsbeginns für die Berechnung der Freibeträge für Versorgungsbezüge (§ 19 Abs. 2 Satz 3 EStG) Stellung. Das neue BMF-Schreiben ändert das /IV C 5 - S 2345/08/0001 NWB EAAAE-43327 (BStBl 2013 I S. 1087), das bereits durch das NWB CAAAE-53146 (BStBl 2014 I S. 70) geändert wurde ( NWB CAAAE-88758).
Hintergrund: Von Versorgungsbezügen bleiben ein nach einem Prozentsatz ermittelter, auf einen Höchstbetrag begrenzter Betrag (Versorgungsfreibetrag) und ein Zuschlag zum Versorgungsfreibetrag steuerfrei. Der maßgebende Prozentsatz, der Höchstbetrag des Versorgungsfreibetrags und S. 355der Zuschlag zum Versorgungsfreibetrag sind de...