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Nutzungsüberlassungen in der Land- und Forstwirtschaft – Einordnung und Abgrenzung
[i]Ausführlicher Beitrag s. NWB TAAAE-88881 Die Finanzverwaltung hat jüngst der besonderen Bedeutung von Nutzungsüberlassungen im Bereich der Land- und Forstwirtschaft mit gleich lautenden Ländererlassen vom (BStBl 2014 I S. 1577; im Folgenden: Ländererlasse) Rechnung getragen und sich ausführlich zu erbschaft- und schenkungsteuerlichen Bewertungsfragen beim land- und forstwirtschaftlichen Vermögen in Fällen der Betriebsverpachtung im Ganzen, der eisernen Verpachtung sowie bei Stückländereien geäußert.
Ausführlicher Beitrag s..
Einordnung von Nutzungsüberlassungen
Die Einstellung einer land- und forstwirtschaftlichen Tätigkeit würde grds. zum Wegfall der Voraussetzungen des § 158 Abs. 1 Satz 1 BewG führen. Aufgrund der eigenständigen Definition des land- und forstwirtschaftlichen Vermögens ausweislich des § 158 Abs. 1 Satz 2 BewG ist allerdings auf die dauerhafte Zweckbestimmung der Wirtschaftsgüter abzustellen. Unentgeltliche oder entgeltliche Nutzungsüberlassungen von Wirtschaftsgütern ändern daher nichts an der Zuordnung zur wirtschaftlichen Einheit des Betriebs der Land- und Forstwirtschaft ( ).
Kategorisierung der Betriebe in Abhängigkeit des Besatzumfangs
[i]Differenzierung in Abhängigkeit des BesatzesBei der unentgeltlichen Übertragung eines Betrieb...