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NWB direkt Nr. 19 vom Seite 525

Nutzungsüberlassungen in der Land- und Forstwirtschaft – Einordnung und Abgrenzung

Dirk Eisele

[i]Ausführlicher Beitrag s. NWB TAAAE-88881 Die Finanzverwaltung hat jüngst der besonderen Bedeutung von Nutzungsüberlassungen im Bereich der Land- und Forstwirtschaft mit gleich lautenden Ländererlassen vom (BStBl 2014 I S. 1577; im Folgenden: Ländererlasse) Rechnung getragen und sich ausführlich zu erbschaft- und schenkungsteuerlichen Bewertungsfragen beim land- und forstwirtschaftlichen Vermögen in Fällen der Betriebsverpachtung im Ganzen, der eisernen Verpachtung sowie bei Stückländereien geäußert.

Ausführlicher Beitrag s..

Einordnung von Nutzungsüberlassungen

Die Einstellung einer land- und forstwirtschaftlichen Tätigkeit würde grds. zum Wegfall der Voraussetzungen des § 158 Abs. 1 Satz 1 BewG führen. Aufgrund der eigenständigen Definition des land- und forstwirtschaftlichen Vermögens ausweislich des § 158 Abs. 1 Satz 2 BewG ist allerdings auf die dauerhafte Zweckbestimmung der Wirtschaftsgüter abzustellen. Unentgeltliche oder entgeltliche Nutzungsüberlassungen von Wirtschaftsgütern ändern daher nichts an der Zuordnung zur wirtschaftlichen Einheit des Betriebs der Land- und Forstwirtschaft ( ).

Kategorisierung der Betriebe in Abhängigkeit des Besatzumfangs

[i]Differenzierung in Abhängigkeit des BesatzesBei der unentgeltlichen Übertragung eines Betrieb...