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LSG Rheinland-Pfalz Urteil v. - L 5 SO 185/14

Gesetze: SGB 12 § 54; SGB 12 § 102; BGB § 426

Leitsatz

Leitsatz:

Bei der Geltendmachung von Kostenersatzansprüchen gegen Erben nach § 102 SGB XII durch den Sozialhilfeträger ist regelmäßig kein Ermessen auszuüben, wenn alle Erben in gleicher Höhe entsprechend ihrem Erbteil in Anspruch genommen werden.

Bei der Geltendmachung von Kostenersatzansprüchen gegen Erben nach § 102 SGB XII durch den Sozialhilfeträger ist regelmäßig kein Ermessen auszuüben, wenn alle Erben in gleicher Höhe entsprechend ihrem Erbteil in Anspruch genommen werden.

Fundstelle(n):
NWB-Eilnachricht Nr. 40/2015 S. 2917
WAAAE-89304

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