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Erbschaftsteuer – Entmüllungskosten als Nachlassverbindlichkeiten (FG)
Kosten für die Entmüllung eines geerbten Wohngebäudes sind Kosten zur Verwaltung des Nachlasses und können deswegen nicht als Nachlassverbindlichkeiten abgezogen werden, wenn der Erbe bzw. die Erbengemeinschaft die rechtliche Herrschaft über den Nachlass erlangt hat ( NWB XAAAE-84305).
Hintergrund:
Von dem Erwerb sind grds. die Kosten, die dem Erwerber
unmittelbar im Zusammenhang mit der Abwicklung, Regelung oder Verteilung des
Nachlasses oder mit der Erlangung des Erwerbs entstehen, als
Nachlassverbindlichkeiten abzugsfähig. Kosten für die Verwaltung des Nachlasses
sind nicht abzugsfähig (§ 10 Abs. 5 Nr. 3 Satz 1 und 3 ErbStG).
Sachverhalt:
Streitig ist, ob der Kläger Entmüllungskosten des zum Nach-lass
gehörenden Wohnobjekts als Nachlassverbindlichke...